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. die Bewilligung von Unterstützungen aus dem Unterstützungs-Fonde der k. b. Staats-
eisenbahnen und den besonders bewilligten Etatsmitteln;
. die Beziehungen zum Vereine Deutscher Eisenbahnverwaltungen;
.#die Durchführung der Grunderwerbung und aller damit im Zusammenhange
stehenden Geschäfte;
#die Verwaltung des Grundeigenthums;
die Aufstellung der Fahrpläne;
ie Sorge für Instandhaltung des Betriebsinventares;
. die Aussicht über die Centralwerkstätten und Centralmagazinsverwaltungen;
ie Beschaffung des Bedarfs an Bahnbetriebs= und Werkstätte-Materialien;
. die Bestimmung über die Vereinigung des Postdienstes mit den Eisenbahnstationen
im Benehmen mit der Direktion der k. Posten und Telegraphen;
.die Verfügung über den Maschinen= und Wagenpark, soweit nicht bestimmte
Maschinen und Wagen den Oberbahnämtern zur eigenen Verfügung überwiesen sind;
. die Bescheidung der aus dem Betriebe und dem Ban anfallenden Reklamationen,
insoweit dieselbe nicht den Oberbahnämtern durch gegenwärtige Verordnung über-
tragen ist;
. die Herstellung der Betriebsnachweisungen und der Statistik;
.#die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Etats-, Kassa= und Rechnungs-
wesens;
. die Prüfung sämmtlicher Bauprojekte und Kostenanschläge, sowie deren Festsetzung,
soweit dieselbe nicht dem Staatsministerium vorbehalten ist;
. die Einleitung und Oberleitung sämmtlicher Bauausführungen;
.#die Anweisung aller Zahlungen für Bauausführungen, sowie deren Verrechnung;
3. die Oberleitung sämmtlicher auf die Unterhaltung der Bahnen und ihrer Zu-
behörungen Bezug habenden Arbeiten, und die Beschaffung der hiezu erforderlichen
Gegenstände; ·
.dichnehmigtmgderBau-undLieferungsakkordefürdenEisenbahnnenbau,die
Prüfung und Feststellung der Abrechnungen hierüber, sowie die Verbescheidung der
hieraus anfallenden Reklamationen;