Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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. die Bewilligung von Unterstützungen aus dem Unterstützungs-Fonde der k. b. Staats- 
eisenbahnen und den besonders bewilligten Etatsmitteln; 
. die Beziehungen zum Vereine Deutscher Eisenbahnverwaltungen; 
.#die Durchführung der Grunderwerbung und aller damit im Zusammenhange 
stehenden Geschäfte; 
#die Verwaltung des Grundeigenthums; 
die Aufstellung der Fahrpläne; 
ie Sorge für Instandhaltung des Betriebsinventares; 
. die Aussicht über die Centralwerkstätten und Centralmagazinsverwaltungen; 
ie Beschaffung des Bedarfs an Bahnbetriebs= und Werkstätte-Materialien; 
. die Bestimmung über die Vereinigung des Postdienstes mit den Eisenbahnstationen 
im Benehmen mit der Direktion der k. Posten und Telegraphen; 
.die Verfügung über den Maschinen= und Wagenpark, soweit nicht bestimmte 
Maschinen und Wagen den Oberbahnämtern zur eigenen Verfügung überwiesen sind; 
. die Bescheidung der aus dem Betriebe und dem Ban anfallenden Reklamationen, 
insoweit dieselbe nicht den Oberbahnämtern durch gegenwärtige Verordnung über- 
tragen ist; 
. die Herstellung der Betriebsnachweisungen und der Statistik; 
.#die Leitung und Beaufsichtigung des gesammten Etats-, Kassa= und Rechnungs- 
wesens; 
. die Prüfung sämmtlicher Bauprojekte und Kostenanschläge, sowie deren Festsetzung, 
soweit dieselbe nicht dem Staatsministerium vorbehalten ist; 
. die Einleitung und Oberleitung sämmtlicher Bauausführungen; 
.#die Anweisung aller Zahlungen für Bauausführungen, sowie deren Verrechnung; 
  
3. die Oberleitung sämmtlicher auf die Unterhaltung der Bahnen und ihrer Zu- 
behörungen Bezug habenden Arbeiten, und die Beschaffung der hiezu erforderlichen 
Gegenstände; · 
.dichnehmigtmgderBau-undLieferungsakkordefürdenEisenbahnnenbau,die 
Prüfung und Feststellung der Abrechnungen hierüber, sowie die Verbescheidung der 
hieraus anfallenden Reklamationen; 
 
	        
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