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der über die Oekonomie Triesdorf zu führenden Rechnung ertheilen Wir Unsere Ge-
nehmigung.
7. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der von der Position für Stipendien an
Schülerinnen der Haushaltungsschule in Heufenfeld vom Jahre 1885 verfügbar gebliebene
Betrag von 370 J/ dem Kreiscomite des landwirthschaftlichen Vereines zur Verwendung
auf weitere Einrichtung und Ausstattung dieser Schule überwiesen werden soll, ertheilen
Wir Unsere Genehmigung.
8. Den Beschlüssen des Landrathes in Bezug auf die Art der Bertheilung der
Kreisfondszuschüsse für Herstellung und Unterhaltung der Districtsstraßen ertheilen Wir
Unsere Genehmigung
9. Der Antrag des Landrathes auf Verleihung pragmatischer Rechte an den zweiten
Hilfsarzt der Kreis-Irrenanstalt Erlangen, Dr. Hermann Köberlin, unter Einreihung
desselben in die Klasse IX b des Gehaltsregulativs vom 12. August 1876 hat bereits die
Königliche Genehmigung erhalten, in welcher Beziehung Wir auf die an die k. Regierung,
Kammer des Innern, von Mittelfranken ergangene Königliche Entschließung vom
15. Januar l. J. Nr. 823 verweisen.
Den übrigen vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der genannten
Anstalt gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir hiemit gleichfalls Unsere Genehmigung.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben
Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen Bestrebens für
Förderung der Kreisinteressen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 3. Juli 1886.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Ffrhr. v. Entz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Selretär:
Ministerialrath v. Nies.