Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
   
479 
  
  
  
Festgesetzter 
Cap Vortrag Betrag 
% ½ 
Uebertrag115420 41 
III. b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten Lehrer— 
personals in bisheriger Weise . 138735 90 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 20% an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 32 200 J — — 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrereinkommens in den 
in Art. 3 Ziff. 3 des Schuldotationsgesetzes bezeichneten 
Gemeinden und zwar der wirklichen Lehrer auf 850 und 
der Verweser auf 720 JNIX aus Kreisfonds 61827 — 
e) zur Aufbesserung des Minimaleinkommens der Lehrer in 
den in Art. 3 Ziff. 2 des Schuldotationsgesetzes bezeich- 
neten Gemeinden auf 1000 JX aus Kreisfonds 16000 — 
l) zur Gewährung von Zulagen für wirkliche Lehrer in solchen 
Landgemeinden, welche über die gesetzliche Verpflichtung 
hinaus ihren Lehrern örtliche Zulagen aussetzen, bis zur 
Höhe dieser örtlichen Zulagen. — — 
g) zur Erhöhung der Schulgehilfen-Natural= Verdflegunge- 
Aversa auf 158 J 38000 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
in Quinquennien à 90 X für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 „Xx für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerineen 358 238 — J — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9000 — 
Latus78983 31 
  
  
 
	        
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