Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
Vortrag 
Festgesetzter 
Betrag 
% 3# 
  
  
Uebertrag 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach 
dem Gesetz vom 10. November 1861 die früheren Congrual= 
zuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des 
gesammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle 
Verweser und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schul- 
gehilfen 32722 K 50 J 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 M. 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 J/¾ für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 283 286 75 J 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, 
die bereits vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine 
quieszirt worden sind . 1260 A — 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unter— 
stützung dienstunfähig gewordener Schullehrer 
5406 58 
.. 
53 29 
69082 
2 
□ 
35700 
147812 30 
90600 — 
  
Latus 
  
318000 32
	        
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