Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, wonach der für den Neubau eines 
Krankenhauses bei der Kreis-Armen= und Krankenanstalt in Frankenthal anfänglich bestimmte 
Bauplatz wegen ungünstiger Bodenbeschaffenheit verlassen und für den fraglichen Neubau 
ein in westlicher Richtung an den alten Bauplatz anstoßendes, zwischen der städtischen 
Promenade und der Ringbahn gelegenes, dem städtischen Spitale in Frankenthal gehöriges 
Grundstück als Bauplatz erworben werden soll. 
Wir genehmigen ferner, daß außer dem in Ziff. IV, 3 des Abschiedes für den Land- 
rath der Pfalz vom 29. März 1885 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt Seite 215 ff.) be- 
zeichneten Betrage von 170000 „X der veranschlagten Gesammtbaukosten zu 287000 -X 
auch die Kosten für den neuen Bauplatz zu 39 000 -X dem Maximilians-Getreidefond 
entnommen und daß dieses Gesammtdarlehen von 209 000 -/¾ in jährlichen Raten von 
35000 X in den Jahren 1887—1892 unverzinslich aus Kreismitteln an den genannten 
Fond zurückbezahlt werde. 
Hienach habt ihr das Weitere zu verfügen. 
München, den 14. Juli 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Krhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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