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Nr 2466II.
Bekanntmachung, die Verwaltung und den Betrieb der k. Verkehrsanstalten betreffend.
REgl. Staatsministerium des Rgl. Hauses und des Aeußern.
Im Uamen Seiner Majestät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bavern
Verweser, haben allergnädigst anzuordnen geruht, daß mit dem Inkrafttreten der Aller-
höchsten Verordnung vom 17. de. Mts., die Verwaltung und den Betrieb der kgl. Verkehrs-
anstalten betreffend, nachdem mit diesem Zeitpunkte die Beamten der Generaldirektion der
kgl. Verkehrsanstalten, Bau= und Betriebsabtheilung, in die Generaldirektion der kgl.
Staatseisenbahnen, die Beamten der Abtheilung für Post und Telegraphen aber in die
Direktion der kgl. Posten und Telegraphen überzutreten haben,
1. die Beamten der Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten, Bau= und
Betriebsabtheilung, die ihnen nach der Kategorie, welcher sie angehören, jeweils
zukommenden Titel mit dem Zusatze: „bei der Generaldirektion der kgl. Staats-
eisenbahnen“ und
2. die Beamten der Generaldirektion der kgl. Verkehrsanstalten, Ab-
theilung für Post und Telegraphen, an Stelle ihrer bisherigen Bezeichnungen,
und zwar: die Generaldirektionsräthe den Titel: „Oberpostrath“, die Ober-
inspektoren den Titel: „Oberpostinspektor“, die Generaldirektionsassessoren den
Titel: „Oberpostassessor“ und die Generaldirektionssekretäre den Titel: „Post-
direktionssekretär“, die hier nicht genannten Beamten aber den ihnen nach der
Kategorie, welcher sie angehören, jeweils zukommenden Titel mit dem Zusatze:
„bei der Direktion der kgl. Posten und Telegraphen“
zu führen haben.
München, den 19. Juli 1886
Krhr. v. Crailshtim.
Der General-Sekretär,
Frhr. v. Völderndorff.
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