Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

  
     
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Nr. 2558 II. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für biweriche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung 
etreffend. 
Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Teußern. 
Die am 1. August ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Feucht — Wendel- 
stein wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 
1882 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt Seite 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter 
Bedeutung eingereiht. 
München, den 26. Juli 1886. 
Krhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. von Völderndorff. 
  
Nr. 10054. 
Bekanntmachung, Abänderung in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdienste 
vorbehaltenen Stellen betr. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Rriegsministerium. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen 
(Anlage D der Anstellungsgrundsätze, Gesetz= und Verordn.-Bl. 1882, S. 507) wird 
gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers vom 4. Juni 1886 (Centr.-Bl. f. d. Deutsche 
Reich S. 219) der auf die Marineverwaltung bezügliche, inzwischen ungültig gewordene 
Abschnitt III durch nachstehende Zusammenstellung ersetzt: 
III. Karinrverwaltung.) 
#& Sekretariatsassistenten,) in der Admiralität und im Hydrographischen Amte, soweit sie 
Registraturassistenten nicht aus Beamten der Stationsintendanturen ergänzt werden, 
*) Die mit einem 2X bezeichneten Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unter- 
offizieren des Landheeres zu berücksichtigen sind. 
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