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Nr. 119266. « *#
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betr.
Lgl. Staatsministerium der Finanzen.
Gemäß den Bestimmungen in §. 40 Ziffer 2 der Allerhöchsten Verordnung bez.
Betr. vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Keunntniß gebracht, daß mit
dem 1. September l. Is. die Forstämter Langenberg und Schaidt im Regierungs-
bezirke der Pfalz definitiv formirt werden, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere
Hageunbach und Langenberg östlich, dann Bienwaldmühle und Schaidt im
genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören.
München, den 11. August 1886.
In Vertretung:
v. Höß.
Der General-Sekretär.
An dessen Statt:
Der k. Ministerialrath Dr. v. Jungermann.
Nr. 271611.
Bekauntmachung zum Vollzuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar 1876, die Beseitigung
von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen betreffend.
. Stuatsministerium des RKöniglichen Hauses und des Aeußern, dann des Innern.
Unter Aufhebung der Bekanntmachung zum Vollzuge des Reichsgesetzes vom 25. Februar
1876, die Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförderungen auf Eisenbahnen be-
treffend, vom 9. Februar 1877 (G.= u. V.-Blatt Nr. 4) wird auf Grund der vom
Bundesrathe in Ausführung der §8. 3 und 4 dieses Gesetzes getroffenen Festsetzungen
(siehe Centralblatt für das Deutsche Reich 1886 Nr. 26) Nachstehendes bestimmt:
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