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ctz- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
.„/W 44.
Mäünchen, den 31. August 1886.
Inhalt:
Bekanutmachung vom 12. August 1885, Aenderungen der andwehrbezirkseintheilung für dao Deutsche
NReich betreffend. — Bekanntmachung vom 29. Angust 1886, Abänderungen in dem Verzeichnisse der
den Militäranwärtern im bayerischen Staatodienste vorkehaltenen Stellen betr. — Hosdienst. Nachrichten. —
Hoftitelverleihung. — Kapitel des Marimilians-Ordeno für Wissenschaft und Kunst. — Ordensverleihung. —
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Consulat der Vereinigten
Staaten von Amerika in Augsbung.
Nr. 13263.
Bekauntmachung, Aenderungen der Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche Reich betr.
K. Staatsministerium des Innern und R. Kriegsministerium.
Inhaltlich Ausschreibens des Reichskanzlers vom 21. Juni d. Is. (Centralblatt für
das Deutsche Reich Seite 203) ist der Kreis Inowrazlaw (preuß. Negierungsbezirk Brom-
berg) vom 1. Juli d. Is. ab in den Kreis Inowrazlaw und in den Kreis Strelno getheilt
worden.
Ferner ist die Stadt Linden (preuß. Provinz Hannover) vom 1. April d. Is. ab
aus dem Verbande des Kreises Linden ausgeschieden. Dieselbe bildet seitdem einen eigenen
Stadtkreis.
Hienach wird die dem §. 1, Theil ! der Wehrordnung für das Königreich Bayern vom
21. November 1875 als Anlage 1 beigefügte Landwehrbe zirkseintheilung an den betreffenden,
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