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Nr. 12948.
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Gemäß der Bestimmung in 8. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit
dem 1. Oktober l. Is. das Forstamt Altdorf im Regierungsbezirke von Mittelfranken
definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Ungelstetten und
Unterherrieden im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören.
München, den 31. August 1886.
In Vertretung:
v. Höß.
Ordens-Verleihungen.
Im Uamen LSeiner Majieklät des Rönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter’'m 2. Angust ds. Is. nachstehende Ordens-
auszeichnungen zu verleihen:
1. das Großkrenz des Verdienstordens
der Bayerischen Krone:
dem Obersthofmeister Seiner Keaiserlichen
und Königlichen Hoheit des Kronprinzen-Erz-
Der General-Sekretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath Dr. von Jungermann.
herzogs von Oesterreich, k. k. Wirklichen Ge-
heimen Rath., Kämmerer und Contre-Admiral
Karl Grafen von Bombelles;
II. das Großkrenz des Verdienstordens
vom heiligen Michael:
dem k. Preußischen Generallieutenant von
Schlichting, Kommandeur der 1. Garde-
Infanteriedivision;
III. das Großkomthurkrenz des Verdienst-
ordens vom heiligen Michael:
dem Obersten und funktionirenden General-