Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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an den Sitzen der Kreisregierungen festzusetzen, und beauftragen die Kreisregierungen, 
Kammern des Innern, die Einberufungen hiernach zu veraulassen. 
Berchtesgaden, den 12. Oktober 1886. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
érhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
An sämmtliche k. Negierungen, Der General-Sekretär, 
Kammern des Innern. Ministerialrath v. Nies. 
  
Nr. 118561. 
Bekanntmachung, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes betreffend. 
Staatsministerium des Röniglichen Dauses und des Aeußern. 
Auf Grund des §. 49 Absatz 4 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 
ist an Stelle des ausgeschiedenen Bauaufsehers Franz Xaver Meichelböck in Landsberg 
(s. Ziffer I, 2° der Bekanntmachung vom 4. Juni ds. Iv. — Ges.= und Verordn.-Blatt 
Nr. 27 —) als zweiter Stellvertreter des ersten Beisitzers des Schiedsgerichtes für die 
k. bayerische Staatseisenbahnb waltung aus der Zahl der Arbeitnehmer der Meßgehilfe 
Johann Rudolphi in Denllingen durch die untere Verwaltungsbehörde ernannt worden. 
  
München, den 9. Oktober 1886. 
frhr. v. Trailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff.
	        
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