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von Mittelfranken definitiv formirt werden, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere
Bischofswies, Inzell, Königsee, Schellenberg und Siegsdorf im Regierungsbezirke von
Oberbayern, ferner die bisherigen Forstreviere Röttenbach und Stauf im Regierungsbezirke
von Mittelfranken zu bestehen aufhören.
München, den 31. Oktober 1886.
Dr. v. RNiedel.
Der General-Sekrelär:
Ministerialrath Bauer.
Nr. 15848lI.
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend.
Königl. Staatsminislerium der Tinanzen.
Gemäß der Bestimmungen in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung bezeichneten
Betreffs vom 19. Febrnar 1885 wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß mit
dem 1. Dezember laufenden Jahres das Forstamt Rosenheim im Regierungsbezirke von
Oberbayern definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen Forstreviere Aibling
und Rosenheim im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören.
München, den 4. November 1886.
Dr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Banuer.