Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

52. 625 
Nr. 3848ll. 
Bekauntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betr. 
K. Staatsministerium des Rgl. Hauses und des Aeußern. 
Die am 16. November ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Landsberg — 
Schongau wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanntmachung vom 5. März 
1882 (Ges.= u. Ver.-Bl. S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen untergeordneter Bedeutung 
eingereiht. 
München, den 8. November 1886. 
Frhr. v. Trailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
Nr. 14923. 
Betanntmachun g, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, 
hier die Ernenerung der Bewerbungen Seitens der Militäranwärter betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Briegsministerium. 
Unter Hinweis auf §. 15 der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und 
Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern (Minist.-Bekanntm. vom 11. September 1882, 
Ges.= u. Ver.-Bl. S. 507) und die Ausführungs-Bestimmungen hiezu vom 22. No- 
vember 1885 (Ges.= u. Ver.-Bl. S. 669) wird im Einvernehmen mit den übrigen 
k. Staatsministerien darauf aufmerksam gemacht, daß die vorgemerkten Militäranwärter, 
welche zur Zeit eine Civilversorgung noch nicht gefunden haben, ihre Meldung zur Ver- 
meidung der Streichung in den Bewerber-Verzeichnissen bei der das betreffende Bewerber- 
Verzeichniß führenden Stelle oder Behörde, — wenn sie bei verschiedenen Behörden vor- 
gemerkt sind, und sämmtliche Vormerkungen aufrecht erhalten wollen, bei jeder dieser Be- 
hörden, — bis zum 1. Dezember d. Js. zu wiederholen haben. 
Hiebei sind die in den Familien-, Vermögens-, Gesundheits= und sonstigen wesent- 
lichen Verhältnissen etwa eingetretenen Aenderungen anzugeben, und ist die Richtigkeit der 
Angaben Seitens der nicht mehr im aktiven Dienste befindlichen Militäranwärter durch 
Beilage eines amtlichen Leumunds= und Vermögenszengnisses zu bescheinigen.
	        
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