Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Nheinprovinz. 
I. Die Realschule mit Fachklassen zu Nachen (B. b. I. 13. u. a. O.), 
* „ zu Krefeld (B. b. I. 15. a. a. O.). 
C. Real-Progymnasien. 
Königreich Preußen. Anmerk. Auerkenuuug zu 2. mit rück- 
Provinz Brandenburg. wirkender Kraft bis zum Ostertermin 1886. 
as Real Progymnasinm zu Forst i. d. Lausitz 
8 n — d Provinz Hannover. 
Aumert. Anerkennung mit rückwirken. .·»-. l. « 
der Kraft bis zum Ostertermin 1886. 3. Das Real-Progymnasium zu Hildesheim (ver- 
Provinz Schleswig Holstein. bunden mit dem Gymnasium Josephinum 
daselbst, bisher unter C. a. aa. I. 11. 
—: 
2. Das Neal Progymnasinm zu Neumünster ver- « 
bunden mit dem Progymnasium daselbst). a. u. O.). 
. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der wissen- 
schaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. Oeffentliche. 
an. Hähere Gürgerschulen. 
1. Königreich Prenssen. II. Großherzogthum Hessen. 
Rheinprovinz. 1Die höhere Bürgerschule zu Heppenheim a. d. 
Oie Gewerbeschule höhere Bürgerschule mit Fach Bergstrasse. 
klassen: zu Barmen (C. u. an. I. 17. u. u. O.). 
(bb. Andere Lehranstalten.) 
b. Privat-Lehranstalten.? 
Königreich Württemberg. tober 1886 zuerkaunte Militärberechtigung 
FFI. Die höhere Handelsschule von Martin ist bis auf Weiteres verlängert worden. 
Scheck zu Siuttgart, 
Aumerk. Die früher bis zum l. Ok- 
1) Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Lalein. 
*) Die unter dieser Rategoric anfgeführten Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer 
im Brisein einer Regierungs-Kommissärs abgehaltenen, wohl bestandenen Enllassungsprüfung ausstellen, für welche 
das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
	        
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