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und C angestellte oder auf Bedienstungen der Kategorie D funktionsweise berufene Persoual,
ferner auf Praktikanten und Adjunkten-Adspiranten, welche vor dem Erscheinen der hiemit
außer Wirksamkeit tretenden Allerhöchsten Eutschließung vom 26. Juli 1882, die Dienstes-
verhältnisse des nicht pragmatisch augestellten Personals der k. Verkehrsanstalten betreffend,
in die Praxis getreten sind und erst nach dem 31. Dezember 1886 zur Austellung gelangen.
In den unter F. 6 gegenwärtiger Verordnung bezeichneten Fällen finden die daselbst
getroffenen Bestimmungen auf das vorstehend unter Absatz 1 und 2 aufgeführte Personal
und die Hinterbliebenen desselben, insoweit aus den Verordnungen vom 11. Oktober 1848
und 3. Oktober 1857 nicht bereits höhere Ansprüche erworben sind, ebenmäßige Anwendung.
München, den 30. November 1886.
Luitpold
des Königreichs Bayern Verweser.
Ffrhr. v. Crailsheim.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Bölderndorff.
Xr. 17947.
Bekanntmachung, die Bezirkseintheilung des k. Forstamtes Riedenburg betreffend.
Rönigliches Staatsministerium der Finanzen.
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Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Allerhöchst anzuordnen geruht, daß beginnend mit dem 1. Jannar 1887
der Försterposten neuerer Ordnung zu Viergstetten, Forstamtes Riedenburg im Regierungs-
bezirke der Oberpfalz und von Regensburg, aufgelöst und hiefür ein Försterposten neuerer
Ordnung zu Baiersdorf in dem genannten Forstamte errichtet werde.
München, den 7. Dezember 1886.
Dr. v. Niedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Bauer.