Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

20 Negentschaft — 
Regeutschaft. Gesetz vom 30. Juni 1886, den 
Vollzug des Tit. II §. 20 der Verfassungs- 
urkunde betr. 330. 
—. Bekanntmachung, die Geschäftsformen betr. 
397 
— Allerhöchstes Handschreiben vom 2. Oktober 
1886, die Reise Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinz-Regenten betr. 599—600. 
Regentschafts-Patent. 301—302. 
Reglement für den Betrieb der Eisenbahnen 
Bayerns. 23—25. 564—565. 
Rheinschifffahrt. Königlich Allerhöchste Ver- 
ordnung vom 30. Dezember 1885 und Be- 
kanntmachung vom 6. Januar 1886, die 
Steuermanns-Ordnung für den Rhein inner- 
halb des bayerischen Gebietes betr. 1—6. 7. 
Reichsbehörden. Besetzung der Subaltern= und 
Unterbeamtenstellen bei den Reichs-und Staats- 
behörden mit Militäranwärtern. Siehe unter 
„Militäranwärter“. 
Reichsdienst. Militäranwärter in demselben. 
154. 544—546. 611—620. 
Reichsräthe. Verleihung der Würde eines lebens- 
länglichen Reichsrathes der Krone Bayern. 68. 
Reichsstempelabgaben. Bekanntmachungen, die 
Auwendung des Reichs Stempelgesetzes betr. 
10. 63 659—660. 
— Bekauntmachungen, die Abänderung der Aus- 
führungsvorschriften zu dem Gesetze wegen Er- 
hebung von Reichs-Stempelabgaben betr. 64. 
202—203. « 
Reichs-Verwesung. Siehe oben „Regentschaft". 
Reise Seiner Königlichen Hoheit des Prinz-Re 
genten. 599—600. 
Religionsunterricht. Siehe bei „Schulwesen“. 
Staatsbehörden. 
S. 
Saßungen des k. Maximilians-Ordens für 
Wissenschaft und Kunst. 647—6052. 
Schiedsgerichte auf Grund des Unfallver- 
sicherungsgesetzes. 303—306. 309. 541. 542. 
Schifffahrt. Königlich Allerhöchste Verordnung 
vom 30. Dezember 1885 und Bekanntmach- 
ung vom 6. Jannar 1886, die Steuermanns- 
Ordumg für den Rhein innerhalb des bayeri- 
schen Gebietes betr. 1—6. 7. 
Schuldverschreibungen. Reichsstempelabgaben 
hiefür 660. 
Schulwesen. Aufhebung einer Industrieschule. 
324. 
— Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. 
September 1886, die Behandlung der Ver- 
säumnisse des Besuches der Schule und des 
öffentlichen Religionsunterrichtes betr. 585 
bis 589. 
Schwarzenberg, fürstl. Verordnung vom 12. 
November 1784. 238. 
Sekundärbahnen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Sekundogenitur. Bekanntmachung, die Haus- 
verträge der fürstlich und gräflich Fugger'schen 
Familie, hier die Errichtung einer Sekundo 
genitur in der Jakob Fugger'schen Linie betr. 
555—563. 
Signalordunng für die Eisenbahnen Bayerus. 
108—119. 
Sonntagsschulen. Versäumnisse bei dem Be- 
suche derselben. 585—589. 
Staat, bayerischer. Regierung desselben. 
299-300. 301—302. 
Staatsanlehen. Siehe „Eisenbahnen“. 
Staatsbehörden. Besetzung der Subaltern-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.