Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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XNr. 3307b. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
K. Staatsministerium der Tinanzen. 
Gemäß den Bestimmungen in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeichneten 
Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß 
mit dem 1. April l. Is. das Forstamt Heinersreuth im Regierungsbezirke von Ober- 
franken definitiv formirt wird, wogegen die bisherigen Forstreviere Heinersreuth und Ober- 
waiz im genannten Regierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 25. Februar 1887. 
Dr v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
Hosdienst- achricht. Auszug aus der Adels-Matrikel 
Im Uamen Seiner Majestät des Känigs. des Königreiches. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- unter dem 21. Februar ds. Is. der Di- 
wogen gefunden, unter'm 15. Februar l. Irs. rektor der Kammer des Innern der k. Re- 
den Hauptmann z. D. und Hoscavalier Seiner gierung von Oberfranken, Franz Ritter von 
Majestät des Königs, Georg Freiherrn von Gossinger in Bayrenth, für seine Person 
Stengel, auf sein allerunterthäuigstes An= als Ritter des k. Verdienstordens der Bayeri-= 
suchen zum Königlichen Kämmerer zu er= schen Krone bei der Ritterklasse Lit. C Fol. 32 
nennen. Act.-Num. 25061.