204
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1885.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1885
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
Steuerprincipale für das Jahr 1887.
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Schwaben und Neuburg beträgt für
das Jahr 1887 3 703 266 -X, wovon ein Steuerprozent auf 37 032 -JX sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1887.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-
Einnahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen:
1. Neben einem Beitrage von 1000 JX zu den Mitteln des historischen Vereines
von Schwaben und Neuburg hat der Landrath auch eine Summe von 600 JX zur Erhaltung
von Kunstdenkmälern und Alterthümern im Regierungsbezirke bewilligt. Für die Erfüllung
des an diese Willigung geknüpften Wunsches, es wolle dieser Betrag von 600 M. zur
Förderung der Ausgrabungen römischer Bauten in Kempten verwendet werden, wird das
k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten Sorge tragen.
2. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der Landrath die postulirten fixen Wohnungs-
geldzuschüsse wenigstens für die k. Reallehrer und die k. Studienlehrer an den isolirten
Lateinschulen des Regierungsbezirkes aus Kreisfonds bewilligte, drücken Wir demselben gerne
die Anerkennung aus.
3. Der Landrath hat der nenerrichteten Kretinenanstalt in Ursberg eine Unterstützung
von 1000 J/ bewilligt. Diesem Beschlusse ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
4. Die Beschlüsse des Landrathes bezüglich der Herstellung eines Hochwasserreservoirs
für die Heilanstalt Kaufbeuren haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher
Hinsicht Wir auf die von dem k. Staatsminsterium des Innern an die k. Regierung,