Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1886. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1885 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
Steuerprincipale für das Jahr 1887. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1887 
3 834 742 46 J, wovon ein Stenerprocent auf 38 317 X 42 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1887. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der Landrath einmüthig die postulirten fixen 
Wohnungsgeldzuschüsse für die pragmatisch angestellten Beamten des Kreises aus Kreisfonds 
bewilligte, drücken Wir demselben gerne die wohlverdiente Anerkennung aus. 
2. Den Beschlüssen des Landrathes vom 10. und 19. November vorigen Jahres 
über die Gewährung von Dienstalterszulagen an Assistenten von Realschulen und von der 
Kreislandwirthschaftsschule in Lichtenhof ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
3. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landrathes vom 17. November vorigen 
Jahres über die Verleihung von Remunerationen an die Lehrer Deibler und Böhmländer, 
wie über die Gewährung außerordentlicher Unterstützungen an den im Ruhestande befindlichen 
Reallehrer Wehrle und die Pedellswittwen Höfner und Reeder. 
4. Mit Wohlgefallen haben Wir Kenntniß genommen von dem einstimmig gefaßten 
Beschluße des Landrathes, einen Beitrag von 500 JTX für die Zwecke der Wittelsbacher
	        
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