Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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ct- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Kö igreich Vayern. 
½2 19. 
München, den 19. April 1887. 
  
Inhalt:. 
Bestätigungsurkunde vom 4. April 1887, das freiherrlich von Cunibert'sche Familiensideicommiß betr. — 
Lofdienst= Nachrichten. — Ordens- erleihinden“ 
  
Verptätigungsurkunde. 
Das freiherrlich von Cunibert'sche Familienfideicommißt betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe Folgendes beurkundet: 
Der am 24. Dezember 1883 in Aschaffenburg verlebte quiescirte kgl. Appellations- 
gerichtsrath Karl Freiherr von Cunibert hat in seinem von sämmtlichen Interessenten 
als rechtswirksam anerkannten Testamente vom 15. Juni 1883 die Errichtung eines 
Familienfideicommisses in Bayern angeordnet und mit der Besorgung dieser Fideicommiß- 
Errichtung und der Erwirkung der gerichtlichen Genehmigung den zum Testamentsvollstrecker 
ernannten kgl. Notar Franz Joseph Bayer zu Aschaffeuburg betraut, welcher nach Abschluß 
der Verlassenschaftsbehandlung und nach Erwerbung des entsprechenden Grundvermögens für 
das Fideicommiß die gerichtliche Bestäligung der nunmehr ersolgten Fideicommißerrichtung 
nachgesucht hat. 
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