Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

Staatsdienst-Nachrichten. 
Im Unmrn Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayeimn 
Verweser, haben Sich unter'm 24. April 
I. Is. Allerhöchst bewogen gefunden, 
den Präsidenten des f. Landgerichts München! 
Leopold Freiherrn von Leonrod zum Staats- 
rathe im ordentlichen Dienste und Staate- 
minister der Justiz zu ernennen und 
dem Geheimen Sekretär im Königlichen 
Geheimen Staatsarchive, Sekretär des König- 
lichen Hausritter-Ordens vom heiligen Georg, 
Ernst von Destouches, den Titel und Rang 
eines Königlichen Nathes zu verleihen. 
Allerhöchste Hewilligung zur Namens- 
beilegung und Wappenvereinigung. 
Im Namen Seiner Aajestät des Hänigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben mit Allerhöchster Ent- 
schließung vom 8. April l. Is. geruht, dem 
k. Kämmerer Maximilian Maria Freiherrn 
von Soden, Gutsbesitzer in Neufraunhofen, 
k. Bezirksamts Vilsbiburg, die nachgesuchte 
Bewilligung zu ertheilen, daß er und seine 
Nachkommen beiderlei Geschlechts sich fortan 
Freiherrn, beziehungsweise Freiinnen von., 
Soden-Fraunhofen nennen und schreiben 
und das freiherrlich von Soden'sche Wappen 
mit dem Wappen der erloschenen freiherrlichen 
Familie von Fraunhofen in der Weise 
vereinigt führen, wie ihnen solches mit Ur- 
kunde von obengenanutem Tage allergnädigst 
verliehen worden ist. 
ardene-Verleihungen. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Känigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich unter'm 15. April 
ds. Iv. allergnädigst bewogen gefunden, 
dem k. k. Oberstlieutenant Anton Freiherrn 
Malowetz von Malowitz und Kosor, 
Flügeladjutanten Seiner Kaiserlichen und 
Königlichen Hoheit des Erzherzogs Albrecht 
von Oesterreich, das Komthurkreuz des Ver- 
dienstordens vom heiligen Michael und 
dem k. k. österreichischen Regimentsarzte 
Dr. Edmund Hübl von Stollenbach das 
Ritterkrenz I. Klasse desselben Ordens 
zu verleihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.