Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

ch. und Verorduungs: Blutt 
für das 
Königreich Bayern. 
93. 
München, den 26. Juli 1887. 
  
Inhalt: 
Bekanutmachung vom 10. Juli 1887, die Erhebung und Verrechnung der Reichsstemvelabgaben, hier Ab- 
änderung des Einsatstempels betreffend. — Bekanntmachung vom 20. Juli 1887, die gegenseitige Zu- 
lassung der in der Nähe der Grenzen wohnhaften Hebammen zur Ausübung der Ptaris in den einzelnen 
Bundesstaaten betr. — Hofdienst-Nachricht. — Staatsdienst-Nachricht. 
Jr. 9778. 
Bekanntmachung, die Erhebung und Verrechnung der Reichsstempelabgaben, hier Abänderung 
des Einsatzstempels betreffend. 
K. Staatsministerium der Tinanzen. 
Die in der Nummer 24 des Central-Blattes für das Deutsche Reich vom 17. Juni 
l. Is. auf Seite 159 veroffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 11. gleichen 
Mts., betreffend die Erhebung und Verrechnung der Reichsstempelabgaben, wird nachstehend 
im Abdrucke zur entsprechenden Wahrnehmung bekannt gegeben. 
München, den 10. Juli 1887. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
k. Ministerialrath Bauer. 
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