Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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ch- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Vayern. 
./ 31. 
München, den 16. August 1887. 
  
Inhalt: 
Bekanuntmachung vom 29. Juli 18867, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeug- 
nissen über die wissenschaltliche Befähigung zm cinjährig-freiwilligen Millitärdien nst betr. — Bekannt- 
achung vom 5. August 1887, den Vollzug des Unfallversicherungsgesetzes . — Hofdienstnachricht. — 
Föiribkrihmoen. — Ordensverleihungen. — Auszug a aus der 1—u## Fus Königreichs 
Nr. 10799. 
Bekanntmachung, provisorische Berechtigung einer Lehranstalt zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betr. 
R. Staatsministerium des Innern und R. Priegsministerium. 
Im Anschlusse an die diesseitige Bekauntmachung vom 27. v. Mts. (Ges.= u. Ver.-Bl. 
Seite 359) und auf Grund Ausschreibens des Reichskanzlers vom 18. d. Mts. (Central-Bl. 
f. d. Deutsche Reich Seite 211) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der 
lateinlosen (T) Amthor'schen höheren Privat-Handelsschule (Handels-Akademie) unter Leitung 
des Friedrich Claußen zu Gera provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die 
wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer 
Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten 
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