Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

seh- und Verordnungs- 
für das 
Kö nigreich Bayern. 
As 38. 
München, den 25. Oktober 1887. 
  
Juhalt: 
Betanntmachnun vom 22. Oktober 1887, den Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisenfonds. 
dann des Invaliden= und des Militär- milden Stiftungosonds für die Etatojahre 1884/85 und 1885/86 
betressend. — Hosdienst-Nachricht. — Staatodienst-Nachrichlt. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Aller- 
höchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Hoftitel-Verleihung. — Consulat der Ver- 
einigten Staaten von Amerika in in München. — Auszüge aus der Adels- Matrikel des Königreiches. 
  
Ad Nr. 16182. 
Bekauntmachung, den Vermögensstund des Militär-Wiltwen= und Waisensonds, dann des 
Invaliden= und des Mililär= milden Stiftungsfonds für die Etalsjahre 1884.85 und 1885/86 betr. 
K. Rriegsministerium. 
Im Namen Zeiner Majestät des Rönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben, nachdem im versammelten Staatsrathe über den Vermögensstand des 
Militär Wittwen= und Waisenfonds, dann des Invaliden= und des Militär= milden 
Stistungsfonds für die Etatsjahre 1884 85 und 1885.86 Vortrag erstattet worden war, 
Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß die Resultate des Vermögensstandes der bezeichneten 
Fonds durch das Gesetz= und Verordnungsblatt zur öffentlichen Kenntuiß gebracht werden. 
München, den 22. Oktober 1887. 
v. Beinleth. 
Der Chef der Central-Abtheilung: 
Sixt, Oberst z. D. 
99