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ch- und Verorduungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
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W 15.
München, den 3. April 1888.
Inhalt:
Bekan mkmachung vom 23. März 1888, die Aufnahme in den Dienst der kgl. bayerischen Verkehrsanstalten
betreffend. — Bekanntmachung vom 29. März 1888, die Militärtransrortordnung für Eisenbahnen im
Frieden (Friedenstransportordnung) betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder
Dekorationen.
Nr. 8983 II.
Bekanntmachung, die Aufnahme in den Dienst der kgl. bayerischen Verkehrsanstalten betreffend.
K. Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern.
Die „Bestimmungen über die Abhaltung der Dienstprüfungen bei der Generaldirektion
der k. Verkehrs-Anstalten, Betriebsabtheilung“ (Gesetz= und Verordnungsblatt von 1885
Seite 753 ff.) sind unter lit. C §. 3 Ziff. 15, a durch nachstehenden Beisatz: „für Stellen
im Portierdienste auch einige Sprachgewandtheit im Französischen und Englischen“ zu
ergänzen.
München, den 23. März 1888.
Frhr. v. Crailsheim.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
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