Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Nr. 5562. 
Bekauntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
Königl. Staatsministerium der Finanzen. 
Gemäß den Bestimmungen in §. 40 Ziffer 2 der Allerhöchsten Verordnung im be- 
zeichneten Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß mit dem 1. Mai l. Is. das Forstamt Simbach a. Inn im Regierungsbezirke von 
Niederbayern definitiv formirt wird, wogegen die bisherigen Forstreviere Griesbach und 
Simbach im genannten Negierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 31. März 1888. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
Nr. 1336l. 
Bekannimachung, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern betreffend. 
K. Itaantsministerium des KR. Hauses und des Teußern. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im bayerischen Stgatsdienste vor- 
behaltenen Stellen (Gesetz= und Verordnungsblatt vom Jahre 1885 Seite 685 ff.) ist bei 
lit. A „Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern“ Ziffer 3, lit. b 
„Post= und Telegraphenverwaltung“ neben dem Worte „Packetboten“ beizufügen: „Depeschen- 
boten, Briefeinsammler“. 
München, den 3. April 1888. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Bölderndorff.
	        
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