Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Die übrigen vom Landrath bei Berathung der Angelegenheiten der genannten Kreis- 
anstalt gefaßten Beschlüsse erhalten hiermit gleichfalls Unsere Genehmigung. 
8. Dem Beschlusse des Landraths, für gemeinsame Betheiligung der Pfalz an der 
dießjährigen Kunstgewerbe-Ausstellung zu München einen Zuschuß von 3000 .X zu leisten, 
ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. » 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und 
versichern ihn Unserer besonderen Huld und Gnade. 
München, den 18. April 1888. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lußz. Dr. v. Riedel. EFrhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär? 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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