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einspänniges Fuhrwerk in Anspruch genommen werden, soweit die Mitbenutzung eines ander-
weit dienstlich gestellten Fuhrwerks nicht möglich ist.
Zur Weiterbeförderung derjenigen unberittenen Militärär zte, welche zum Besuche
von Kranken in Kantonnements außerhalb ihres Standortes requirirt werden, ist ein ein-
spänniges Fuhrwerk zu stellen.
Zum Transport von Offizieren, im Offiziersrang stehenden Aerzten und oberen
Militärbeamten, welche auf Märschen oder während der Uebungen 2c. erkrankt sind, kann,
wenn Eisenbahn-, Dampfschiff= oder Postbeförderung nicht angängig ist, bis zum nächsten
Garnisonorte, und zwar, wenn es sich um den Transport mehrerer erkrankter Offiziere 2c.
handelt, für je zwei ein einspänniges Fuhrwerk in Anspruch genommen werden.
Zur Fortschaffung der auf Märschen und während der Uebungen erkrankten Unter-
offiziere und Mannschaften darf die Gestellung besonderer Vorspannfuhren nur dann gefordert
werden, wenn entweder die vorhandenen, zur Fortschaffung des Gepäcks 2c. bestimmten Wagen
durch die Aufnahme der Erkrankten überlastet werden würden, oder wenn der Zustand der
Kranken besondere Schonung verlangt und ihre Beförderung auf mit Gepäck rc. belasteten
Wagen ohne Nachtheil für ihre Gesundheit nicht ausführbar ist, oder endlich, wenn die
Kranken nach einem seitab gelegenen Lazareth geschafft werden müssen.
In solchen Fällen sind für:
1 bis 2 Kranke ein einspänniges,
3 „ 5 „ eein zweispänniges,
6 „ 8 „ zwei zweispännige
Fuhrwerke zu stellen.
Gestattet es der Zustand der Kranken, so können die einzelnen Fuhrwerke, soweit es
ohne deren Ueberlastung (siehe unter #)) angängig ist, auch mit einer größeren Zahl von
Personen besetzt werden.
Zur Fortschaffung der Tornister bei großer Hitze, der Röhrbrunnen, Pontons
und ähnlicher für militärische Zwecke nothwendiger Gegenstände kann nach Maßgabe der
vorgeschriebenen Belastungsgrenzen (unter d) Vorspann in Anspruch genommen werden.
Endlich kann ein zweispänniges Fuhrwerk behufs Fortschaffung der Papiere und Meß
geräthschaften bei dem Ersatzgeschäft in Anspruch genommen werden.