Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

  
  
0 295 
Festgesetzter 
Cap. S. Vortrag Betrag 
A. 2 
Uebertrag36 606 68 
III. 14„Tit. 2. Gehaltsergänzungs-Zuschüsse: 
  
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzes 
vom 10. November 1861 . . 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge— 
sammten Lehrerpersonals in bisheriger Weise aus Cen- 
tralfonds . . . 
c)zur-weiterenAufbesserungausKreisfonds 
ch) zur Gewährung von Zulagen à 90. A an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen aus 
Centralfonds . . .33982-!650-J 
c)zurUmwandlungvonVerwescrstellcninwitklicheSchul- 
stellen 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen 
a) in Quinquennien à 90 —4 für die wirklichen Schullehrer 
und à 45 JX für die ständigen Verweser und weltlichen 
Lehrerinnen aus Centralfonds 286 648 A. 76 
b) besondere Zulagen aus Kreisfonds: 
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) an den Lehrer in der sehr abgelegenen Gemeinde 
Balderschwang 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
Zur Erhöhung der Naturalverpflegsentschädigungen für die 
Schulgehilfen, mit Ausnahme jener in den Gemeinden von 
2500 Seelen und darüber 
  
l 
57 731 94 
40 098 87 
50 500 — 
7000 — 
4883 36 
40 000 — 
  
Latus 
  
345 820 85
	        
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