Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Festgesetzter 
Cap. 8. Vortrag Betrag 
„v 
II. Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsgquellen. 
1|Rente aus Kreisfonds für Förderung landwirthschaft“- 
licher Interessen 4300— 
und Zuschuß aus dem Fond für Sicherungsbanten und 
Waldkulturen zur Verhütung jäher Ueberschwemm- 
ungen 4000 — 
2 Nente aus dem Maximilians-Hilfsfonde behufs 
Verleihung von Unterstützungen in außerordent 
lichen Nothfällen 5 000.— 
Summa Cap. III 13 300.— 
IV. Kreisumlage zu 22,5 Prozent 
von der Steuerprinzipalsumme von 3 816 070 „K 46 J nach 
Abzug von 2°% für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage 
von 841 443052 
V. Aktivrest der Kreisfonds früherer Jahre 62 000— 
Summa der Kreis-Eimnahmen 1272 593/|16 
Königlich Allerhöchste Cenehmigung 
zur Annahme einer sremden Dekoration. 
Im Namen seiner Mojegät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 8. April ds. Irs. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Keiserlich 
  
Deutschen Konsul Martin Fels in Corfu, 
gebürtig aus Lindau, die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihm von 
Weiland Seiner Majestät dem Deutschen 
Kaiser Wilhelm I., Könige von Preußen, 
verliehenen k. preußischen Kronen-Ordens 
III. Klasse zu ertheilen.
	        
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