Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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2. Dem vom Landrathe mit der Stadtgemeinde Nüruberg getroffenen Uebereinkommen 
über die Benützung der von der Letzteren zur Verwendung für die Kreisrealschule Nürnberg 
erbauten Turnhalle ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
3 Die Beschlüsse des Landrathes wegen Gewährung 
a) einer außerordentlichen Remuneration an den Kassier und Rechnungsführer Wolf 
bei der Kreislandwirthschaftsschule Lichtenhof für besondere Dienstleistungen, 
b) eines Beitrags von 3000 —X für die Betheiligung mitielfränkischer Gewerbetrei- 
bender an der deutsch-nationalen Kunstgewerbe-Ausstellung von 1888 in München, 
eines einmaligen Beitrages von 300 JrNX für die Kinderheilanstalt in Bad Kissingen, 
eines einmaligen Beitrages von 1 500 X zur Gründung der ersten bayerischen 
Arbeiterkolonie in Simonshof, 
J) eines Subventionsbeitrages von 200 „X für den Thierarzt in Burghaslach 
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher Hinsicht Wir auf die Entschließ- 
ung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 
17. Dezember vorg. Irs. Nr. 15503, dann die Entschließungen des k. Staatsministeriums 
des Innern vom 12. Dezember vorg. Irs. Nr. 17207 und vom 3. Jannar 1888 
Nr. 18313 verweisen. 
4. Wir genehmigen ferner den Beschluß des Landrathes vom 17. November 1887 
über Gewährung eines einmaligen Zuschusses von 300 „X an die naturhistorische Gesell- 
schaft in Nüruberg für Rechnung der Kreisreserve 1887. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir demselben 
neuerdings Unsere wohlgefällige Anerkennung seines eifrigen und ersprießlichen Bestrebens 
für Förderung der Kreis-Interessen, sowie die Bersicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 22. April 1888. 
Luitpold 
des Königreichs Bayern Verweser. 
—— 
—— — 
Dr. rhr. v. Lulz Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilihsch. 
Auf Allerhöchsten Besehl: 
Der General. Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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