Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Ziff. 11. Hof= und Staatsbibliothek. 
hat von unn an zu lauten: 
„Ziff. 11. Bibliotheken“. 
„a) Hof= und Staatsbibliothek in München: 
*) Hausmeister, 
Portier, 
Bote, 
Bibliothekdiener. 
Hieran reiht sich als neuer Vortrag: 
„b) Bibliothek in Bamberg“ 
„Bibliothekdiener", 
für welche Stelle in Rubrik 3 als Anstellungsbehörde „der Bibliothekar“ zu bezeichnen ist. 
Ziff. 12. Akademie der bildenden Künste: 
als neue Stelle, welche in der Aufzählung den ersten Platz einzunehmen hat, kommt hinzu: die 
Stelle eines „Kassa= und Rechnungsgehilfen“. 
Ziff. 17. Nationalmuseum. 
Den bisher ausgeführten Stellen ist als neu hinzutretend voranzusetzen: die Stelle eines: 
„Kanzlisten“. 
München, den 24. Mai 1888. 
Dr. örhr. v. Lutz. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath Dr. v. Giehrl.
	        
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