Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Nr. 9617e. 
Bekanntmachung, die Organisation der Staatsforstverwaltung betreffend. 
K. Staatsministerium der Finanzen. 
Gemäß der Bestimmung in §. 40 Ziff. 2 der Allerhöchsten Verordnung im bezeich- 
neten Betreffe vom 19. Februar 1885 wird andurch zur allgemeinen Keuntniß gebracht, 
daß mit dem 1. August l. Is. das k. Forstamt Lohr-Ost im Regierungsbezirke von 
Unterfranken und Aschaffenburg definitiv formirt wird, wogegen gleichzeitig die bisherigen 
k. Forstreviere Ansbach und Lohr in demselben Regierungsbezirke zu bestehen aufhören. 
München, den 9. Juni 1888. 
Dr. v. Riedel. 
Der General-Sekretär. 
An dessen Statt: 
der k. Ministerialrath Dr. v. Bischof. 
  
Hoftitel-Verleihungen. 
Im UMnmen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich mit Allerhöchster 
Entschließung vom 7. Junil. Js. allergnädigst 
bewogen gefunden, dem Kunsthändler Georg 
Stuffler und dem Buchhändler Joseph 
Roth in München den der Gewerbsbezeich- 
nung vorzusetzenden K. B. Hoftitel zu ver- 
leihen. 
HKöniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Aaoajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 7. Juni ds. Is allergnädigst 
bewogen gefunden, dem k. außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister am 
k. Preußischen Hofe, Hugo Grafen von 
Lerchenfeld-Köfering in Berlin, die Be- 
willigung zur Annahme und zum Tragen des 
ihm von Ihren Hoheiten den Herzogen zu 
Sachsen-Meiningen und zu Sachsen-Coburg 
und Gotha verliehenen Großkrenzes des 
herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens 
zu ertheilen.
	        
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