Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

498 
Körausschüsse bis zur Heranziehung einer hinreichenden Zahl geeigneter Zuchtstiere in den 
einzelnen Zuchtgebieten des Landes in ihren Anforderungen bezüglich der Beschaffenheit der 
aufzustellenden Zuchtstiere ein entsprechendes Maß billiger Beurtheilung eintreten lassen, 
damit insbesondere beim Uebergange von den früheren Verhältnissen zu der neuen Ordnung 
der Zuchtstierhaltung unbillige Härten möglichst vermieden werden. 
München, den 16. Juni 1888. 
Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. 
Der General-Secretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.