Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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.K 32. 
Anlage 1. 
Liguidation 
des khhihierarztes. . zu. 
über 
die Vergütungen für Vornahme d Haupt. Ko 
ie Vergütungen für Vornahme der Nach= und erneuten örungen 
im Distrikte. . . .. 
im - 
.#tien Vierteljahre 
« Bezei der Kör .. . 
Bezeichnnng der Körung Gemeinde Zahl 
S *1 (Hauptkörung, Nach- der Beirag Bemaert 
——— es Beiras Bemierlungen. 
— 2 körung, erneute Körung # 8;7 Zucht- enerlungen 
5 im Berufungsverfahren). Geschäftes stiere. 
M 
  
  
  
  
  
e Liquidation über die aus der Staat 
und ernente üärnngen im Vernsungsverfahren 
waltungebehörde einzureichen. 
  
  
  
  
  
Anumerkung. Die Liquidation der Vergütungen für die Hauptnörungen in gesondert aufzunellen und 
nach Beendigung der letzteren der Disteiitsverwaltungobehörde vorzulegen. 
Die 
äkasse Ju gemährenden Vergülungen für Unchkoörungen 
ist am Schlusse eines jeden Vierteljahres bei der Distriltsver- 
80 
 
	        
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