33.
#2. die Landwirthschaftsschule zu Döbeln (ver-
bunden mit dem Real-Gymnasium da-
selbst),
53. „öffentliche Handels-Lehranstall der
Dresdener Kaufmannschaft (höhere
Handelsschule) zu Dresden,
I.Söffentliche Handels-Lehranstaltz Leipzig,
15.# , Handels-Abtheilung des Real-Gym=
nasiums zu Zittau.
IV. Königreich Württemberg.
Die Gemeinde-Lateinschule zu Kornthal.
1
l
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V. Großherzogthum Oldenburg.
' Die Landwirthschaftsschule zu Varel (verbunden
mit der Raalschule daselbst).
VI. Herzogthum Braunschweig.-
Dic landwirthschaftliche Schule Marienberg bei
Helmstedt.
VII. Elsaß-Lothringen.
Die Landwirthschaftsschule zu Rufach.
b Privat-Lehranstalten. 2)
I. Königreich Prens#en.
Provinz Westpreußen.
+I. Die Handels-Akademie unter Leitung ded Lr.
Völkel zu Danzig.
Provinz Brandenburg.
—
2
. dus Vittorin-Institut des 1I)r. Siebert (früher
I)#. Schmidt) zu Falkenberg i. M.
Provinz Posen.
"1. Dad Pädagogium des 1)0r. Beheim-Schwarz=
bach zu Ostrowo bei Filehne.
Provinz Schlesien.
#. Die Handelsschule dee I##r. Sleinhans zu
Breslau,
;2. Die Hundelsschule des 10r. Lange zu Berlin, +
6. das Pädagogium unter Leitung des Vor-
stehers Bauer zu Niesky.
II. Königreich Bayern.
Das Real-Lehr-Iustitut von Anton Alsons
Bertololy und Valentin Trantmann zu
Frankenthal (Pfalz),
Haudelsschule von Joses Damm zu
Marktbreit a. Main.
7—
.
III. Königreich Sachsen.
+I. Die Real-Abtheilung der Lehr- und Erzieh-
ungs-Anstalt von Böhme zu Dresden,
2. das Real-Instiut von G. Müller-Gelinel
und P. Th. Schuhmann (früher Ge-
linek-Körnersches Real-Institut) das.“),
„Vehr-Institut des l##r. Th. Schlemm
(früher Käuffer) daselbst.))
c) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten, mit Ausnahme des Pädagogiums zu Nicoln
I. 6.), dursen Befähigungszeugnisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs-Kommissars abgehaltenen,
wohlbestandenen Entlassungsprüfung ausstellen, für welche das Reglement von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist.
1) Auf diesen Anstalten ist der obligatorische Unterricht im Lalein auf die drei unteren Klassen beschränkt.
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