K 33.
Abdruck.
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Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjeuigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den
einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben.
Verze
1. Königreich Preußen.
. Das Knaben-Institu des lor. Künkler (früher
Privat-Erziehungs-Anstalt von Dor.
Künkler und Dr. Burkart) zu Biebrich,
2. „ Erziehungs-Institut von W. Brötz (früher
Ruoff-Hassel) zu Frankfurt a. Main,
3. die Lehr- und Erziehnugs-Austalt des L#r.
A. Koch (früher Schenck-Garuier) zu
Friedrichsdorf bei Homburg),
+4. das Erziehungs-Institut von Karl Darrach
zu St. Goarshausen,
+7. die katholische Kmaben-Unterrichts= und Er
ziehungs-Anstalt von Gerhard Loben zu
Kemperhof bei Coblenz,
(6. „ Erziehungs-Anstall des I#r. Deter zu
Groß-Lichterfelde bei Berlin,
+7. „
Nölle) zu Osnabrück,
Handelsschule des #r. Lindemam (früher
ich ni .
12.
. Di
.die progymnasiale Abtheilung des Erzieh—
ungs-Justiluts des Dr. Franz Knicken-
berg (früher J. Knickenberg sen.) zu
Telgte.
II. Königreich Bayern.
Die Allgemeine Handels-Lehranstalt von Joh.
Stahlmann zu Angsburg,
„ israelilische Bürgerschule des l0r. Dessan
zu Fürth.
III. Königreich Sachsen.
ie Realklassen der Unterrichts= und Er-
ziehungs-Anstall des I0r. Ernst Zeidler
(früher Ir. R. Albani) zu Dresden,)
„ Erziehungs-Austall des l##r. E. J. Barth
zu Leipzig,
-! Die mil einem bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Late
1) Aul dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei untern Klassens tun n