Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

K 33. 
Abdruck. 
529 
Bekanntmachung. 
Es wird hierunter ein Verzeichniß derjeuigen höheren Lehranstalten veröffentlicht, welchen 
provisorisch gestattet worden ist, Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst auszustellen. 
Diese Anstalten dürfen solche Zeugnisse nur denjenigen ihrer Schüler ertheilen, welche 
eine auf Grund eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines 
Regierungs-Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung wohl bestanden haben. 
Verze 
1. Königreich Preußen. 
. Das Knaben-Institu des lor. Künkler (früher 
Privat-Erziehungs-Anstalt von Dor. 
Künkler und Dr. Burkart) zu Biebrich, 
2. „ Erziehungs-Institut von W. Brötz (früher 
Ruoff-Hassel) zu Frankfurt a. Main, 
3. die Lehr- und Erziehnugs-Austalt des L#r. 
A. Koch (früher Schenck-Garuier) zu 
Friedrichsdorf bei Homburg), 
+4. das Erziehungs-Institut von Karl Darrach 
zu St. Goarshausen, 
+7. die katholische Kmaben-Unterrichts= und Er 
ziehungs-Anstalt von Gerhard Loben zu 
Kemperhof bei Coblenz, 
(6. „ Erziehungs-Anstall des I#r. Deter zu 
Groß-Lichterfelde bei Berlin, 
+7. „ 
Nölle) zu Osnabrück, 
Handelsschule des #r. Lindemam (früher 
ich ni . 
12. 
. Di 
.die progymnasiale Abtheilung des Erzieh— 
ungs-Justiluts des Dr. Franz Knicken- 
berg (früher J. Knickenberg sen.) zu 
Telgte. 
II. Königreich Bayern. 
Die Allgemeine Handels-Lehranstalt von Joh. 
Stahlmann zu Angsburg, 
„ israelilische Bürgerschule des l0r. Dessan 
zu Fürth. 
III. Königreich Sachsen. 
ie Realklassen der Unterrichts= und Er- 
ziehungs-Anstall des I0r. Ernst Zeidler 
(früher Ir. R. Albani) zu Dresden,) 
„ Erziehungs-Austall des l##r. E. J. Barth 
zu Leipzig, 
-! Die mil einem bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Late 
1) Aul dieser Anstalt ist der obligatorische Unterricht im Latein auf die drei untern Klassens tun n
	        
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