Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

536 
und Kraftshof und beziehungsweise Neustadt a A. und Münchsteinach in ersterem, 
dann die Forstreviere Hofolding und Sauerlach in letzterem Regierungsbezirke zu be- 
stehen anfhören. 
München, den 10. Juli 1888. 
Dr. v. 
Prädikats-Verleihung. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, 
unter'm 7. Juli l. Is. dem lebenslänglichen 
Reichsrathe, quieszirten Oberlandesgerichts. 
Präsidenten Dr. Ferdinand von Hauben- 
schmied in München das Prädikat „Excellenz“ 
zu verleihen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme fremder Bekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst be- 
wogen gefunden, 
unter'u 12. Juli l. Is. dem Vorsitzen- 
den im Ministerrathe, Staatsminister des 
Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten, Reichsrath I)r. Johann Freiherrn von 
Rirdel. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath Bauer. 
  
Lutz, die Bewilligung zur Annahme und zum 
Tragen des ihm von Seiner Majestät dem 
Könige von Württemberg verliebenen Groß- 
krenzes des Ordens der Württembergischen 
Krone zu ertheilen, und 
unter'm 23. Juni ds. Is. der k. Kämms- 
rers= und erblichen Reichsrathsgattin Sophie 
Gräfin von Seinsheim, geb. Gräfin 
Erdödy, in Sünching die Bewilligung zur 
Annahme und zum Tragen des ihr von Ihrer 
Mazjestät der Kaiserin von Oesterreich ver- 
liehenen adeligen Sternkreuz-Ordens zu er- 
theilen. 
Hostitel-Verleihung. 
Im Uamru Seiner Majestät des Lnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich mit Allerhöchster 
Entschließung vom 7. ds. Mts. allergnädigst 
bewogen gefunden, dem Fischereigeschäfts-Zu- 
haber Friedrich Steinbacher in München den 
Titel eines K. B. Hof-Fischers zu verleihen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.