Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

Geset-und Verarhuungs-Slakl 
für das 
Königreich Bayern. 
# 33. 
  
Anhal t: 
Allerhöchstes Handschreiben vom 1. August 1888. 
Die Feier, melche in diesen Cagen zum Gedächtnisse Meines in Gott 
ruhenden Vaters begangen wurde, hat in herzerhebender Meise bekundet, wie 
treu und dankhar Bayerns Volk das Andenken an leinen graßen König 
(udwig I. bewahrt und wie innig sich dasselbe mil seinem Herrscherhause 
verbunden fühlt. Die pietätvolle Uiederlegung von Kränzen und Glumen 
am Sarkaphage des höchstseligen Königs, das einzigartige Fest an der 
Gayaria, der imposante Felsizug und die herrliche Zeleuchtung der Stadt, 
waren in der Grahartigkeit ihrer Entfaltung und Erscheinung einzig und 
allein nur durch das Jusammenwirken aller Kreise und Schichten der Be- 
völkerung möglich. Die Bedeutung und der Glanz all' dieser selllichen Ver- 
anstaltungen wurde erhöht durch die Anwesenheit von Ehrengästen aus 
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