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3 Die Gefäße oder Körbe sind an den Wänden des Eisenbahnwagens, sowie
unter einander durch Stricke zu befestigen. Die Verladung darf nicht über
einander, sondern nur in einer einfachen Schicht neben einander erfolgen.
IV. Die Bestimmung unter XXVII der Anlage 1) erhält folgende Fassung:
„Hefe, sowohl flüssige, als feste, ist in Gefäßen, welche nicht luftdicht
geschlossen sind, zur Beförderung aufzugeben. Falls die Eisenbahnverwaltung
die Aufgabe in anderen Gefäßen gestattet, ist dieselbe berechtigt, von dem Absender
zu verlangen, daß er sich verpflichtet:
1. keinerlei Ansprüche zu erheben, falls derartige Sendungen von den Anschluß-
bahnen zurückgewiesen werden;
2. für allen Schaden aufzukommen, der anderen Gütern oder dem Material
in Folge dieser Transportart erwächst, und zwar gegen Vorlage einer ein-
fachen Kostenrechnung, deren Richtigkeit in jeder Beziehung ein= für allemal
zum Voraus anerkannt wird;
3. keinerlei Ansprüche wegen der in Folge der fraglichen Transportart an den
Gefäßen oder an deren Inhalt entstehenden Beschädigungen oder Abgänge
zu erheben.“
V. Hinter XXIX der Anlage D ist unter XXIX a folgende Bestimmung einzuschalten:
XXIX a Gefettete Eisen= und Stahlspäne (Dreh-, Bohr= und dergleichen
Spähne) und Rückstände von der Reduktion des Nitrobenzol aus
Anilinfabriken werden, soferne sie nicht in luftdicht verschlossene Behälter
aus starkem Eisenblech verpackt zur Aufgabe gelangen, nur in eisernen Wagen
mit Deckeln oder unter Deckenverschluß befördert.
Aus dem Frachtbriefe muß ersichtlich sein, ob die Eisen= und Stahlspäue
gefettet sind oder nicht, anderenfalls werden sie als gefettet behandelt.
VI. Der erste Absatz der Bestimmung unter XXXI der Anlage D erhält folgende Fassung:
„Wolle, Haare, Kunstwolle, Baumwolle, Seide, Flachs, Hauf,
Jute, im rohen Zustande, in Form von Abfällen vom Verspinnen und Ver-
weben, als Lumpen oder Putzlappen, ferner Seilerwaaren, Weber-,
Harnisch= und Geschirrlitzen (wegen gebrauchter Putzwolle vergleiche
Abs. 3) werden, wenn sie gefettet sind, nur auf offenen Wagen unter Decken-