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Nr. 3034 II.
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Bekanntmachung, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betr.
Königliches Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern.
Gemäß §. 5 der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 17. Juli 1887, den Ban
und Betrieb einer normalspurigen Lokalbahn von Sonthofen nach Oberstdorf be-
treffend,
finden auf diese Lokalbahn die Bestimmungen der Bahnordnung für Bayerische
Eisenbahnen untergeordneter Bedentung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungeblatt
S. 83 ff.) Anwendung.
München, den 2. August 1888.
Frhr. v. Crailsheim.
Prdens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des fnigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich mit Allerhöchstem
Handschreiben vom 25. Juli l. Is. allergnädigst
bewogen gefunden, den k. Kämmerer, funktio-
nirenden Oberstkämmerer und Staatsrath i. a.
o. D., Maximilian Freiherrn Pergler von
Perglas, sowie den Staatsrath i. o. D.,
Staatsminister des Innern für Kirchen= und
Schulangelegenheiten, Vorsitzenden im Ge-
sammtstaatsministerium und lebenslänglichen
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
Reichsrath der Krone Bayern, Dr. Johann
Freiherrn von Lutz, zu Kapitularen des
k. Haus-Ritterordens vom hl. Hubertus zu
ernennen.
Vire-Consulat der Vereinigten Staaten
von Amerika in Uürnberg.
Der zum Vice= und Debuty-Consul der
Vereinigten Staaten von Amerika in Nürn-
berg ernannte bisherige amerikanische Vice-
conful Sigmund Dünkelsbühler in Nürn-
berg ist auch in seiner neuen Amtseigenschaft
auerkannt worden.