Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

K 39. 
Nr. 3034 II. 
551 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für Bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betr. 
Königliches Staatsministerium des Röniglichen Hauses und des Aeußern. 
Gemäß §. 5 der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 17. Juli 1887, den Ban 
und Betrieb einer normalspurigen Lokalbahn von Sonthofen nach Oberstdorf be- 
treffend, 
finden auf diese Lokalbahn die Bestimmungen der Bahnordnung für Bayerische 
Eisenbahnen untergeordneter Bedentung vom 5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungeblatt 
S. 83 ff.) Anwendung. 
München, den 2. August 1888. 
Frhr. v. Crailsheim. 
Prdens-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich mit Allerhöchstem 
Handschreiben vom 25. Juli l. Is. allergnädigst 
bewogen gefunden, den k. Kämmerer, funktio- 
nirenden Oberstkämmerer und Staatsrath i. a. 
o. D., Maximilian Freiherrn Pergler von 
Perglas, sowie den Staatsrath i. o. D., 
Staatsminister des Innern für Kirchen= und 
Schulangelegenheiten, Vorsitzenden im Ge- 
sammtstaatsministerium und lebenslänglichen 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
Reichsrath der Krone Bayern, Dr. Johann 
Freiherrn von Lutz, zu Kapitularen des 
k. Haus-Ritterordens vom hl. Hubertus zu 
ernennen. 
Vire-Consulat der Vereinigten Staaten 
von Amerika in Uürnberg. 
Der zum Vice= und Debuty-Consul der 
Vereinigten Staaten von Amerika in Nürn- 
berg ernannte bisherige amerikanische Vice- 
conful Sigmund Dünkelsbühler in Nürn- 
berg ist auch in seiner neuen Amtseigenschaft 
auerkannt worden.
	        
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