Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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und auf Grund wiederholter Prüfung als den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend hiemit 
bestätiget, in die Fideikommißmatrikel des Gerichtshofes eingetragen, und durch das Gesetz- 
und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht. 
München, den 4. August 1888. 
Rönigliches Oberlandesgericht 
Tünchen: 
Freiherr v. Stengel, 
Präsident. 
  
Hofdienst-Nachricht. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen 
gefunden, unter'm 28. Juli d. Is. den Haupt- 
mann in der Gendarmerie-Kompagnie der 
Pfalz, Oskar Freiherrn von Hofenfels, 
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum 
Königlichen Kämmerer zu ernennen. 
Erhebung in den Adelsstand. 
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser haben Sich unter'm 25. Juli 
l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, den 
Staatsminister der Finanzen, Staatsrath 
i. o. D., Dr. Emil von Riedel, in den 
erblichen Adelsstand des Königreiches mit dem 
Prädikate „von“ zu erheben. 
Ordensverleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz 
Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben 
unter'n 25. Juli l. Is. dem I. Präsidenten 
der Kammer der Reichsräthe, k. Kämmerer und 
erblichen Reichsrathe Georg Freiherrn von 
und zu Franckenstein das Großkreuz des 
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone, 
dem k. Hofrathe Heinrich von Fischer 
den k. Verdienstorden vom hl. Michael 
IV. Klasse, 
dem k. Stabssekretär des k. Obersthof- 
marschallstabes Josef Schneider das Ver-
	        
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