578
und auf Grund wiederholter Prüfung als den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend hiemit
bestätiget, in die Fideikommißmatrikel des Gerichtshofes eingetragen, und durch das Gesetz-
und Verordnungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
München, den 4. August 1888.
Rönigliches Oberlandesgericht
Tünchen:
Freiherr v. Stengel,
Präsident.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben Sich allergnädigst bewogen
gefunden, unter'm 28. Juli d. Is. den Haupt-
mann in der Gendarmerie-Kompagnie der
Pfalz, Oskar Freiherrn von Hofenfels,
auf sein allerunterthänigstes Ansuchen zum
Königlichen Kämmerer zu ernennen.
Erhebung in den Adelsstand.
Im Namen Seiner Majestät des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser haben Sich unter'm 25. Juli
l. Is. allergnädigst bewogen gefunden, den
Staatsminister der Finanzen, Staatsrath
i. o. D., Dr. Emil von Riedel, in den
erblichen Adelsstand des Königreiches mit dem
Prädikate „von“ zu erheben.
Ordensverleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz
Luitpold, des Königreichs Bayern
Verweser, haben
unter'n 25. Juli l. Is. dem I. Präsidenten
der Kammer der Reichsräthe, k. Kämmerer und
erblichen Reichsrathe Georg Freiherrn von
und zu Franckenstein das Großkreuz des
k. Verdienstordens der Bayerischen Krone,
dem k. Hofrathe Heinrich von Fischer
den k. Verdienstorden vom hl. Michael
IV. Klasse,
dem k. Stabssekretär des k. Obersthof-
marschallstabes Josef Schneider das Ver-