Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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ctz und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
M A. 
München, den 28. August 1888. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 22. August 1888, Abänderung in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Neichs- 
dienste vorbehaltenen Stellen betresffend. — Bekanntmachung vom 22. Angust 1888, die Besetzung der 
Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, hier die An- 
stellungsbehörden im Neichsdienste betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer 
fremden Dekoration. — Kön iglich Niederländische Konsulate in München und Nürnberg. 
  
I.-Nr. 12529. 
Bekanutmachung, Abänderung in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdiensle 
vorbehaltenen Stellen betreffend. 
Igl. Staatsministerium des Innern und fal. Priegsministerium. 
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen 
Stellen (Anlage D der Anstellungsgrundsätze, Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1882, S. 507) 
sind gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers vom 5. August 1888 (Centralblatt für das 
Deutsche Reich S. 672) nachstehende Aenderungen eingetreten: 
II. Militärverwaltung. 
14. Kadettenanstalten, es treien hinzu: 
Hausinspektoren. 
Hinter Zisfer 21 ist einzuschalten: 
2 In. Korps-Bekleidungsämter: 
Bekleidungsamtsrendanten, 
Bekleidungsamtassistenten. 95
	        
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