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ctz und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M A.
München, den 28. August 1888.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 22. August 1888, Abänderung in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Neichs-
dienste vorbehaltenen Stellen betresffend. — Bekanntmachung vom 22. Angust 1888, die Besetzung der
Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern, hier die An-
stellungsbehörden im Neichsdienste betreffend. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer
fremden Dekoration. — Kön iglich Niederländische Konsulate in München und Nürnberg.
I.-Nr. 12529.
Bekanutmachung, Abänderung in dem Verzeichniß der den Militäranwärtern im Reichsdiensle
vorbehaltenen Stellen betreffend.
Igl. Staatsministerium des Innern und fal. Priegsministerium.
In dem Verzeichnisse der den Militäranwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen
Stellen (Anlage D der Anstellungsgrundsätze, Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1882, S. 507)
sind gemäß Ausschreibens des Reichskanzlers vom 5. August 1888 (Centralblatt für das
Deutsche Reich S. 672) nachstehende Aenderungen eingetreten:
II. Militärverwaltung.
14. Kadettenanstalten, es treien hinzu:
Hausinspektoren.
Hinter Zisfer 21 ist einzuschalten:
2 In. Korps-Bekleidungsämter:
Bekleidungsamtsrendanten,
Bekleidungsamtassistenten. 95