Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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Proviantämter: 
Statt „Reserve-Magazinrendanten“ ist zu setzen „Proviantamtsrendanten“; die 
„Depotmagazinverwalter" sind zu streichen, da diese Beamtenklasse nicht mehr besteht. 
27. Anstatt „Unteroffiziervorschule zu Weilburg“ muß es jetzt heißen „Unteroffiziervorschulen“. 
III. Marineverwaltung. 
(Neue Fassung laut Bekanntmachung vom 26. Juni 1886, Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 544.) 
Statt 
Magazinvorstände, 4 Zoruksa “ämtern o 
Vureanasistenten, . bei den Verpflegungsämtern 2c. 
ist zu setzen: 
Rendanten, bei den Verpflegungsämtern, soweil sie nicht aus Marine-Zahl- 
Kontrolöre, meistern oder Unter-Zahlmeistern ergänzt werden. 
München, den 22. Angust 1888. 
v. Beinleth. v. Dillis, 
8 h Staatsrath. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
E.-Nr. 12675. 
Bekanutmachung, die Besetzung der Subaltern= und Unlerbeamtenstellen bei den Reichs= und 
Staatsbehörden mit Militäranwärtern, hier die Anstellungsbehörden im Reichsdienste betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Priegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf die Ausschreiben vom 24. Dezember 1883 und vom 7. No- 
vember 1886 (Gesetz= und Verordn.-Bl. 1883 S. 503 und 1886 S. 611) folgt eine 
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. August 1888, welche im Centralblatte für das 
Deutsche Reich Seite 672 enthalten ist. 
München, den 22. August 1888. 
v. Beinleth. v. Dillis, 
Staatsrath. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
Abdruck- Bekanntmachung. 
Das durch Bekanntmachung vom 28. Juli 1886 (Central-Blatt 1886, S. 306 bis 
313) veröffentlichte „Verzeichniß derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D
	        
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