Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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der Grundsätze für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen bei den Reichs- 
und Staatsbehörden mit Militäranwärtern aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als 
Anstellungsbehörden anzusehen sind“, wird auf S. 307, 311 und 312 an den ein- 
schlägigen Stellen berichtigt wie folgt: 
  
Nummer 
des 
Stellen- Bezeichnung Bezeichnung 
der Behörden, bei welchen der Behörden, an welche 
eich- 1 
nises, die Stellen vorhanden die Anmeldungen zu Bemerkungen. 
Aulage sind. richten sind. 
D 
  
I. Reichsanit des InuernDer Staatssekretär des z um Stellen — Wh 
.- a».. »i atistischen Amt, in der Kaiserlichen Nor- 
zu Berlin. Innern zu Berlin. el Alchungt-Tonmifsonk im Quserlihen 
Ver s esundheitsamt, Kaiserlichen Patentamt, 
» miannecnvaltnng«) Reichs-Versicherungsamt und in der Physi- 
Verpflegungsämter zu kollschtechische * " Sert. 
.- - « tenburg sind an die Vorsteher dicser Behör- 
Kielund Wilhelmshaven: « . den, um Stellen in der Kaiserlichen Kanal. 
I. Magazin-Aufseher. Die betreffende Stations! Kommission zu Kiel an letztere zu richten. 
*) Die Stellen der Rendanten und Kontrolöre 
  
III. Rendanten.) Intendautur zu Kiel bei den Verpslegungsämtern sind vorzugs- 
2c Kontrolöre.) oder Wilhelmshaven. weise mit Marine-Zahlmelstern und Unter- 
Zahlmeistern zu besetzen. 
  
  
  
1) Die mit einem 2X bezeichnelen Stellen sind solche, bei welchen Unteroffiziere der Marine vor Unter- 
ofsizieren des Landheeres zu berücksichtigen sind. 
Ferner fällt auf S. 308 unter Abschnitt „Militär-Verwaltung“ das Artilleric-Depot zu Geeste- 
münde (II 30) aus, da die Befestigungen an der unteren Weser in die Verwaltung der Marine 
übergegangen sind. Bei letzterer wird die Stelle des Maschinisten bei den maschinellen Einrich- 
lungen der gedachten Befestigungen aus dem aktiven Maschinistenpersonal der Marine, die Stellen 
der Heizer daselbst werden durch geeignete Civilarbeiter besetzt. Mit Rücksicht hierauf haben die 
bezeichneten Stellen in dem Verzeichniß der Anstellungsbehörden unter Abschuitt „Marine-Verwal- 
tung“ Aufnahme nicht zu finden. · 
Berlin, den 6. August 1888. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
gez. Eck.
	        
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