Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1888. (15)

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etz und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
W 4%6. 
München, den 13. Okltober 1888. 
  
Inhalt: 
Königlich Allerhöchste Entschließung vom 9. Oktober 1888, die Verhandlungen der Landräthe für das 
Jahr 1889 beir. — Bekanntmachung vom 2. Ollober 1886. die Verladung und Beförderung von leben- 
den Thieren auf Eisenbahnen betr. — Hosdienst-Nachrichten. — Hostitel. Verleihungen. — Ordens-Verleihungen. 
— Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Auszug aus der Adels- 
Matrikel des Königreiches. 
Nr. 1480. 
Königlich Allerhöchste Entschließung, die Verhandlungen der Landräthe für das Jahr 1889 
betrefsend. 
Im Uamen Seiner Majestät des Königs. 
Tuitpoll, 
von Gottes Gnaden Königlicher Drinz von Zayern, 
Regent. 
Wir finden Uns im Hinblicke auf Art. 19 und 20 des Landrathsgesetzes vom 
28. Mai 1852 bewogen, die Eröffnung der Landrathsversammlungen für das Jahr 1889 auf 
Montag, den 5. November 1888 
an den Sitzen der Kreisregierungen festzusetzen, und beauftragen die Kreisregierungen, 
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