et und Verordnungs-Blatt
für das
Kö nigreich Vayern.
7.
München, den 22. Januar 1889.
Inhalt:
Königlich Allerhöchste Verordnung vom 4. Januar 1889, die Gutachten in militärischen Strafsachen
betreffend. — Bekanntmachung vom 14. Januar 1889, bie Beförderung von Leichen betreffend. —
Bekanntmachung vom 15. Januar 1889, die Aussüheung der Rechtanwaltsorduung vom 1. Juli 1878,
hier die Vorstände dev Anwalkskammern betreffend. — Hoddienst-Nachrichten. — Hoftitel-Verleihungen. —
Staatsdienst- Nachrichten. — Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme
einer fremden Dekoration.
Königlich Allerhöchste Verordnung, die Gutachten in militärischen Strafsachen betreffend.
Im Uamen Seiner Wajestät des Rönigs.
Zuitpold,
Uon Gottko Gnaden Böniglicher Prinz von Jayern,
Rogent.
Wir haben Uns bewogen gefunden, bezüglich der Gutachten in militärischen Straf-
sachen zu verordnen, was folgt:
8. 1.
Die Verordnung vom 29. September 1878, die Vornahme der chemischen und
mikroskopischen Untersuchungen in strafrechtlichen Fällen betreffend, findet entsprechende An-
wendung in militärgerichtlichen Strafsachen mit Ausnahme jener, welche vor die Feldge-
richte gehören.
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