Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

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Gesth und Verordunnzschuutt 
für das 
Königreich Bayern. 
W9. 
München, den 4. März 1889. 
  
Zuhali: 
Bekanntmachung vom 2. März 1889, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — 
Auszug aus der Adels-Matrikel des Königresches. 
Nr. 3012. 
Bekanntmachung, Maßregeln gegen Viehseuchen betreffend. 
Kgl. Staatsministerium des Innern. 
Nachdem die Maul= und Klauenseuche in den unmittelbar an Bayern angrenzenden 
österreichischen Gebietstheilen erloschen ist, tritt die in § 2 der Ministerialbekanntmachung 
vom 22. Januar 1887, Maßregeln gegen die Rinderpest betr.. — Ges.= und Verordn.-Bl. 
S. 13 u. ff. — den Witthschaftsbesitzern in den Grenzbezirken ausnahmsweise ertheilte 
Ermächtigung, Nutz= und Zuchtvieh für den eigenen Wirthschaftsbedarf aus österreichischen 
Grenzbezirken nach Bayern einzuführen, vom 9. März l. Is. an wieder in Wirksamkeit. 
Es wird somit der auf die gedachte Einfuhr bezügliche Absatz 2 der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 8. Februar l. Is., Maßregeln gegen Viehseuchen betr., — Ges.= und 
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