Metadata: Geschichte Bayerns.

Viguläus Aloys Freiherr von Kreitmayer. 127 
In seinen Aemtern und Würden wirkte er voll Vater- 
landsliebe und mit unermüdetem Eifer, und wurde und blieb 
nicht nur der vertraute Freund des Kurfürsten, sondern auch 
der Liebling des Volkes. Er liebte so wenig den Aufwand, 
daß sein prunkloses Arbeitszimmer sein gewöhnlicher Aufenthalt 
war. Sein Gemüth war von Religion durchglüht. 
Das größte Werk, welches er während seiner langen- 
Dienstzeit vollendete und weßwegen er von der Mitwelt ange- 
staunt und von den Rechtslehrern gepriesen wurde, ist die Be- 
arbeitung der bayerischen Landesgesetze, der berühmte Maximi- 
lianische Codex, das neue bayerische Landrecht mit den dazu ge- 
hörigen Anmerkungen. Freilich tragen die Kreitmayr'schen 
Gesetzbücher noch den treuen Spiegel seiner Zeit an sich. Sein 
Criminalrecht zeugt noch von sehr großer, ja von barbarischer 
Strenge; seine Gerichtsordnung ist aber heute noch in Ober- 
und Niederbayern giltig, eben so sein Landrecht. Nur wurden 
beide durch eine Menge Zusätze ergänzt oder berichtigt. Daß 
dieß so kommen würde, erkannte er selbst; denn er sagte, daß 
nie ein Gesetzbuch verfertigt werden könne, welches nicht mit 
der Zeit der Zusätze, Erklärungen, Erläuterungen oder Ein- 
schränkungen bedürfe. 
Kreitmayr genoß das höchste Vertrauen des Kurfürsten 
Maximilian III., und blieb auch, als Carl Theodor 
nach Bayern kam, in seinen bisherigen Aemtern und Würden. 
Seine ausgezeichneten Kenntnisse und seine Charakterfestigkeit 
sicherten ihm seine Wirksamkeit. In gewohnter Thätigkeit und 
Biederkeit waltete er fort, suchte die neue Regierung über Land 
und Volk aufzuklären und beliebt zu machen und vor Miß- 
griffen zu wahren und zu warnen. 
Seine Erholung von den anstrengenden Arbeiten war 
Bewegung im Freien, das trauliche Leben im Krreise seiner 
Familie und das Lesen der römischen Dichter. Er starb in 
seinem 85. Jahre, den 27. October 1790. In München 
wurde ihm durch freiwillige Beiträge im Jahre 1845 ein 
Denkmal errichtet.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.