Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1889. (16)

Gesetzzund Vererdungs-lalt 
für das 
Königreich Vayern. 
I 4. 
München, den 18. Dezember 1889. 
Inhalt: 
Belkanntmachung vom 10. Dezember 1889, die Nedaktion des Gesetzes über den Malzaufschlag betreffend. — 
Hosdienst-Nachrichten. — Staatsdienst-Nachrichlt. — Ordens-Verleihungen. — Auszug aus der Adels-Matrikel 
des Königreiches. 
Nr. 18,802. 
Bekanntmachung, die Redaktion des Gesetzes über den Malzaufschlag betreffend. 
Königliches Staatsministerium der Tinanzen. 
Auf Grund des Art. V Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 1889, den Malz- 
ausschlag betreffend, wird der Text des Gesetzes über den Malzaufschlag vom 16. Mai 1868, 
wie er sich in Folge der hiezu ergangenen abändernden Bestimmungen ergibt, nachstehend 
bekannt gemacht. 
Dabei wird bemerkt, daß der nachfolgende Text des letzterwähnten Gesetzes an die 
Stelle des mit Bekanntmachung vom 23. Angust 1879 (Gesetz= und Verordnungsblatt 
Seite 843 ff.) veröffentlichten Textes dieses Gesetzes zu treten hat. 
München, den 10. Dezember 1889. 
Ir. v. Riedel. 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath von Baner. 
106
	        
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